Vergabeordnung

für Stipendien

Vergabeordnung für Stipendien des Fördervereins für steuerberatende Berufe e.V.

§ 1 Zweck des Stipendiums

  1. Das Stipendium dient der Förderung der beruflichen Entwicklung von Mitarbeitern und Praktikanten von Steuerberatungsunternehmen, die die Ziele des Fördervereins unterstützen.
  2. Die Stipendien sollen die Bewerber finanziell unterstützen, ihre Aus- und Fortbildungsziele zu verwirklichen und ihre persönliche Begleitung auf ihrem Weg absichern.

§ 2 Antragsberechtigung

  1. Antragsberechtigt sind Mitarbeiter und Praktikanten von Steuerberatungsunternehmen, also Einzelpraxen oder Gesellschaften.
  2. Stipendien werden nur an Mitglieder des Vereins vergeben.
  3. Bewerber haben nachzuweisen, dass sie einen Einblick in den Beruf bekommen haben, z. B. durch eine Ausbildung oder ein Praktikum von mindestens 4 Wochen.

§ 3 Ausschuss für Aus- und Weiterbildung

  1. Der Ausschuss für Aus- und Weiterbildung (nachfolgend „Ausschuss“) ist verantwortlich für die Auswahl der Mitarbeiter und Praktikanten, die für ein Stipendium vorgeschlagen werden.
  2. Der Ausschuss legt die Auswahlkriterien eigenständig fest.

§ 4 Bewerbungsverfahren

  1. Bewerber müssen in ihren Bewerbungen darlegen, welche beruflichen Ziele sie verfolgen.
  2. Ein Steuerberater, bei dem der Bewerber beschäftigt war, muss ein positives Votum zu der Bewerbung abgeben.
  3. Auf Basis der Bewerbung und eines Einstufungsgespräches wird für jeden Bewerber eine Vereinbarung erstellt, die die beabsichtigten Schritte zur weiteren beruflichen Entwicklung enthält. Diese Vereinbarung wird zwischen dem Bewerber, dem Verein und dem Arbeitgeber des Bewerbers abgeschlossen.
  4. Bewerbungen müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Bewerbungsfristen und -verfahren werden jährlich bekannt gegeben.

§ 5 Entscheidung und Überprüfung

  1. Der Ausschuss schlägt die ausgewählten Mitarbeiter und Praktikanten für die Stipendien vor.
  2. Der Vorstand des Vereins entscheidet über die Vergabe der Stipendien.
  3. Die Einhaltung der in der Vereinbarung festgelegten Schritte wird jährlich vom Ausschuss und vom Arbeitgeber, der die Vereinbarung mit unterzeichnet, überprüft. Diese Überprüfung ist Voraussetzung für die weitere Unterstützung.
  4. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Schritte kann das Stipendium eingestellt oder zurückgefordert werden.

§ 6 Stipendienleistungen

  1. Die Stipendien betragen 100 Euro monatlich zuzüglich 50 % der Gebühren für Fortbildungsveranstaltungen.
  2. Stipendien werden nur vergeben, wenn ähnliche staatliche Unterstützungen nicht zur Verfügung stehen.

§ 7 Budget und Laufzeit

Die Mittel für Stipendien sind für die folgenden drei Jahre auf insgesamt maximal 100.000 Euro begrenzt.

§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

Persönliche Daten der Bewerber werden vertraulich behandelt und nur für Zwecke der Stipendienvergabe verwendet.

§ 9 Gleichbehandlung und Chancengleichheit

Die Vergabeprozesse sind diskriminierungsfrei und fair gestaltet, um Chancengleichheit sicherzustellen.

§ 10 Verlängerung und Abschluss des Stipendiums

  1. Bedingungen und Verfahren zur möglichen Verlängerung des Stipendiums über die initiale Laufzeit hinaus werden individuell geprüft.
  2. Kriterien für den erfolgreichen Abschluss des Stipendiums werden in der Vereinbarung festgehalten.

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